Wissenswertes

Versicherung der Anhänger

Alle Anhänger die bei uns in der Vermietung sind, sind als sogenannte "Selbstfahrvermietfahrzeuge" zugelassen und versichert! Bitte beachten Sie dieses auch bei einer Anmietung bei einem Mitbewerber, da Sie sonst im Schadensfalle nicht versichert sind! (steht im Fahrzeugschein) Wir haben für alle Anhänger eine Haftpflichtversicherung.

Es ist mitlerweile sehr schwer in Deutschland einen Anhänger in der Vermietung zu versichern, da sich in der Schadensbegleichung etwas geändert hat. Aktuell ist es so, das bei einem Schaden, egal von wem verursacht, (Hänger oder Zugfahrzeug) beide Versicherungen sich die Schadenskosten teilen müssen. Dies mach die Anhängerversicherung teuer und bei einem "Selbstfahrvermietfahrzeug" nochmal um ein vielfaches mehr.

Führerscheinregelungen für den Anhängerbetrieb

B-Führerschein erlaubt ist = Gespanne bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (Anhänger und Zugfahrzeug) von max. 3.500kg
(Beispiel - Pkw zulässiges Gesamtgeicht 2.200Kg plus einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.300kg)

B96-Führerschein erlaubt ist = Gespanne bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 4.250Kg
(z.B. bei Wohnwagengespannen sinnvoll)

BE-Führerschein erlaubt ist = Gespanne aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500Kg und einem Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von max. 3.500Kg

Tempo 100 Zulassung

Wir werden oft gefragt, warum unsere Anhänger nicht für Tempo 100Km/h zugelassen sind. Die Antwort ist recht simpel: In den meisten Fällen ist die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht dafür zugelassen, da es vom Leergewicht des Zugfahrzeuges maßgeblich abhängt.

So ist die rechtliche Lage:
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das 1,1-fache Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten und das Zugfahrzeug darf ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 3.500Kg nicht überschreiten. Das Zugfahrzeug darf auch nicht als LKW zugelassen sein.

Beispiel:
PKW Leergewicht 1.600 Kg x 1,1 = 1.760 Kg  
Somit dürfen Sie mit diesem PKW und Anhänger nur Tempo 100 Km/h fahren, wenn der Anhänger ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 1.760 Kg hat.

Sicherung der Anhänger

In den Niederlanden, Österreich und der Schweiz müssen Autofahrer beim Fahren mit einem Anhänger diesen mit einer zusätzlichen Sicherungsverbindung (z.B. Sicherungsseil oder Kette) absichern! Das gilt für alle Anhänger, auch Anhänger ohne Bremse! Das Sicherungsseil darf nicht (wie in Deutschland) einfach über den Kugelkopf gelegt werden, sondern muss fest an einer dafür vorgesehenen Öse eingehängt werden.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen!

Unsere Anhänger sind alle mit einem Sicherungsseil ausgestattet. Sollte Ihre Anhängerkupplung keine entsprechende Öse dafür aufweisen, haben wir auch dafür entsprechendes Zubehör.



In Deutschland müssen Sie lediglich Anhänger mit Auflaufbremse mit einem Abreißseil sichern. Dabei handelt es sich um ein ummanteltes, dünnes Stahlseil von ca. 100 Zentimetern Länge mit einem speziellen Karabinerhaken. Anhänger über 750 Kilo fallen automatisch unter die Kategorie „gebremst“ und müssen gesichert werden. Für ungebremste Anhänger bis 750 Kilo brauchen Sie kein Sicherungsseil.



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